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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2012 - L 9 SO 333/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,30130
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2012 - L 9 SO 333/12 B ER (https://dejure.org/2012,30130)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.09.2012 - L 9 SO 333/12 B ER (https://dejure.org/2012,30130)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. September 2012 - L 9 SO 333/12 B ER (https://dejure.org/2012,30130)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 1781/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2012 - L 9 SO 333/12
    Eine erhobene Räumungsklage ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen Voraussetzung für die Annahme eines Anordnungsgrundes in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, welche auf Gewährung von Kosten für Unterkunft und Heizung gerichtet sind (vgl. u.a. Beschluss vom 20.03.2012, Az. L 12 AS 352/12 B ER; Beschluss vom 12.01.2012, Az. L 19 AS 1781/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2012 - L 9 SO 333/12
    Eine erhobene Räumungsklage ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen Voraussetzung für die Annahme eines Anordnungsgrundes in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, welche auf Gewährung von Kosten für Unterkunft und Heizung gerichtet sind (vgl. u.a. Beschluss vom 20.03.2012, Az. L 12 AS 352/12 B ER; Beschluss vom 12.01.2012, Az. L 19 AS 1781/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 9 SO 691/16

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII bei Vorliegen einer

    Der hiervon abweichenden Rechtsprechung des 6. und 7. Senats des LSG NRW folgt der Senat nicht (vgl. nur die Beschlüsse des Senats vom 20.09.2012 - L 9 SO 333/12 B ER -, juris Rn. 2, vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, L 9 SO 308/13 B -, juris Rn. 25, vom 25.05.2016 - L 9 SO 210/16 B ER -, juris Rn. 11 und vom 22.06.2016 - L 9 SO 261/16 B ER, L 9 SO 262/16 B - n.v.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2014 - L 9 SO 279/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sowie der übrigen für das Recht der Sozialhilfe und das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des LSG Nordrhein-Westfalen liegt ein Anordnungsgrund in einem auf die Gewährung von Leistungen für die Unterkunft gerichteten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erst dann vor, wenn eine Räumungsklage anhängig und die Antragstellerin deshalb konkret von Wohnungslosigkeit bedroht ist (vgl. insoweit zuletzt die Beschlüsse des Senats vom 20.09.2012 - L 9 SO 333/12 B ER -, juris Rn. 2 m.w.N. und vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, L 9 SO 308/13 B -, juris Rn. 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 9 SO 307/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sowie der übrigen für das Recht der Sozialhilfe und das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des LSG Nordrhein-Westfalen liegt ein Anordnungsgrund in einem auf die Gewährung von Leistungen für die Unterkunft gerichteten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erst dann vor, wenn eine Räumungsklage anhängig ist und der Antragsteller konkret von Wohnungslosigkeit bedroht ist (vgl. insoweit zuletzt den Beschluss des Senats vom 20.09.2012 - L 9 SO 333/12 B ER -, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - L 9 SO 210/16

    Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII ; EU-Ausländer; Verfestigter

    Der hiervon abweichenden Rechtsprechung des 6. und 7. Senats folgt der Senat nicht (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 20.9.2012, L 9 SO 333/12 B ER, juris, Rn. 2 mwN und vom 7.8.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, L 9 SO 308/13 B -, juris, Rn. 25; zuletzt Beschluss vom 3.5.2016 - L 9 SO 130/16 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - L 9 SO 391/12

    Sozialhilfe

    Denn nach Erhebung der Räumungsklage kann der Mieter gem. § 569 Abs. 3 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) noch binnen zwei Monaten durch vollständige Zahlung der Rückstände die Kündigung des Vermieters unwirksam machen (vgl. insoweit zuletzt den Beschluss des Senats vom 20.09.2012 - L 9 SO 333/12 B ER -, juris Rn. 2 m.w.N.).
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